(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteilen vom 07.11.2023 VIII R 7/21 und VIII R 16/22 - Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum07.11.2023
- AktenzeichenVIII R 5/22
In dieser Entscheidung geht es darum, ob ein Nutzungsersatz, den Verbraucher nach der Rückabwicklung eines Darlehensvertrags erhalten, steuerpflichtig ist. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass dieser Betrag nicht als Kapitalertrag besteuert wird.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Pflicht zur Anpassung des Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid bleibt trotz Nichtauswertung des Grundlagenbescheids in einem früheren Folgebescheid bestehen
- Darlegungsanforderungen bei Verletzung rechtlichen Gehörs
- Überpfändung von Geldforderungen
- Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile über die Nichtigkeit von Steuerbescheiden
- Zur Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gerichteten Urteils