(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteilen vom 07.11.2023 VIII R 7/21 und VIII R 16/22 - Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum07.11.2023
- AktenzeichenVIII R 6/22
Das Urteil besagt, dass der Nutzungsersatz, den Verbraucher nach der Rückabwicklung eines Darlehensvertrags erhalten, nicht als steuerbarer Kapitalertrag zählt. Dies liegt daran, dass er nicht aus einer erwerbsgerichteten Tätigkeit stammt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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