(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteilen vom 07.11.2023 VIII R 7/21 und VIII R 16/22 - Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum07.11.2023
- AktenzeichenVIII R 13/21
In diesem Urteil geht es um die Rückabwicklung von Verbraucherdarlehen, wenn man den Vertrag widerrufen hat. Ein wichtiger Punkt ist, dass der Nutzungsersatz, den man eventuell bekommt, nicht als steuerbarer Gewinn zählt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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