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Keine Einräumung einer Schriftsatzfrist zu einem vom FG vor der mündlichen Verhandlung übersandten "vorläufigen Tatbestand"

In diesem Urteil wird entschieden, dass das Finanzgericht (FG) niemandem eine Frist für schriftliche Stellungnahmen geben muss, wenn es zuvor einen vorläufigen Tatbestand geschickt hat. Die Klägerin fühlte sich benachteiligt, weil sie nach der mündlichen Verhandlung keine weitere Frist bekam.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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