Compliance & Regulatory Monitor

Ablehnung einer Terminsaufhebung im Anschluss an eine Mandatsniederlegung

In diesem Urteil wurde entschieden, dass eine Terminsaufhebung nach der Niederlegung des Mandats durch eine Anwaltgesellschaft nicht genehmigt werden kann, wenn der Kläger selbst das Mandat niedergelegt hat. Die Beschwerde des Klägers wurde als unbegründet abgelehnt, und er muss die Kosten des Verfahrens tragen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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