(Steuervergütung im Einzelfall nach § 163 AO)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum22.11.2023
- AktenzeichenVII B 25/23
In diesem Urteil geht es um die Möglichkeit, im Einzelfall eine Steuervergütung für versteuerten Alkohol zu beantragen. Das Gericht hat entschieden, dass es solche Vergütungen nach den Regeln der Abgabenordnung (AO) geben kann, auch wenn das Alkoholsteuergesetz keine speziellen Ausnahmen dafür vorsieht.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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