Bindung des Bescheids über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes an den Gewerbesteuermessbescheid
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum11.01.2024
- AktenzeichenIV R 25/21
In diesem Urteil geht es um die Regelungen für die Feststellung von Gewerbeverlusten und deren Berücksichtigung bei der Gewerbesteuer. Es wird erklärt, dass Verluste einer Firma nur dann geltend gemacht werden können, wenn sie auch im Gewerbesteuermessbescheid berücksichtigt wurden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Pflicht zur Anpassung des Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid bleibt trotz Nichtauswertung des Grundlagenbescheids in einem früheren Folgebescheid bestehen
- Darlegungsanforderungen bei Verletzung rechtlichen Gehörs
- Überpfändung von Geldforderungen
- Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile über die Nichtigkeit von Steuerbescheiden
- Zur Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gerichteten Urteils