Ladungsfähige Anschrift und Ermittlungspflicht des FG
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum09.04.2024
- AktenzeichenIX B 42/23
In diesem Urteil ging es um die Frage, ob man seine genaue Adresse angeben muss, um vor dem Finanzgericht klagen zu können. Der Kläger hatte das nicht getan, und sein Antrag wurde abgelehnt, was vom Gericht bestätigt wurde.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.