(Teilweise inhaltsgleich mit Urteil des BFH vom 14.03.2024 IV R 6/21 - Keine Ergebniskonsolidierung im Jahr der Verschmelzung)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum14.03.2024
- AktenzeichenIV R 1/24 (IV R 7/21), IV R 1/24, IV R 7/21
In diesem Urteil geht es um die steuerliche Behandlung der Gewinne und Verluste von Personengesellschaften, wenn eine Gesellschaft auf eine andere fusioniert. Ein Gewinn der übernehmenden Gesellschaft kann nicht mit einem Verlust der übertragenden Gesellschaft verrechnet werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.