Formfreiheit eines Terminaufhebungs- beziehungsweise -verlegungsantrags
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum23.04.2024
- AktenzeichenVIII B 31/23
In diesem Urteil geht es darum, dass ein Antrag zur Verschiebung eines Gerichtstermins auch dann gültig ist, wenn er nicht über ein spezielles elektronisches Postfach eingereicht wird. Die Richter haben entschieden, dass das Finanzgericht (FG) Unrecht hatte, als es den Antrag der Kläger abgelehnt hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.