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Keine Terminsverlegung wegen eines Kurzurlaubs "ins Blaue"

In diesem Urteil geht es darum, dass ein Antrag auf Verschiebung eines Gerichtstermins aufgrund eines Kurzurlaubs abgelehnt wurde. Der Richter entschied, dass ein solcher Kurzurlaub kein wichtiger Grund für eine Terminverlegung ist, wenn keine besonderen Umstände vorliegen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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