Verpflichtung zur Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum08.05.2024
- AktenzeichenII R 3/23
In diesem Fall wird entschieden, dass Steuerberater ab dem 01.01.2023 verpflichtet sind, Dokumente elektronisch über ein spezielles Postfach zu übermitteln, wenn sie Zugang dazu haben. Der Kläger hat in seinem Fall die Frist zur Einreichung einer Revision versäumt und konnte dafür keine ausreichenden Gründe angeben.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.