Streitwert bei Geltendmachung von Auskunftsansprüchen gegenüber der Finanzbehörde
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum15.05.2024
- AktenzeichenIX S 14/24
In diesem Fall ging es um die Klärung des Streitwerts, als jemand bei der Finanzbehörde Informationen anfordert, die auf dem Datenschutzrecht basieren. Der Streitwert wurde auf 5.000 Euro festgelegt, was bedeutet, dass bei solchen Verfahren diese Summe angesetzt wird, es sei denn, es ist eine andere individuelle Bewertung nachvollziehbar.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.