Revisionseinlegung per Telefax durch eine Behörde
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum15.05.2024
- AktenzeichenVII R 26/22
Das Urteil behandelt die Einlegung einer Revision (eine Art Rechtsmittel) beim Bundesfinanzhof. Eine Behörde versäumt die Frist zur Einlegung dieses Rechtsmittels, weil sie es nicht auf die vorgeschriebene elektronische Weise eingereicht hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.