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(Parallelentscheidung zu VII R 19/20 - Zur Verletzung des Steuergeheimnisses)

In diesem Urteil des Bundesfinanzhofs geht es um die Verletzung des Steuergeheimnisses. Es wurde entschieden, dass es keine Verletzung vorliegt, wenn wichtige Finanzdaten eines Bauträgers in einem Prüfungsbericht erwähnt werden und damit auch die Käufer davon erfahren können.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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