Revisionseinlegung durch das FA per Brief mit Eingang beim BFH nach dem 31.12.2021
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum03.07.2024
- AktenzeichenVIII R 2/22
In diesem Urteil geht es um die Einlegung einer Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) durch das Finanzamt. Die Revision wurde für unzulässig erklärt, weil die Frist zur Einlegung nicht eingehalten wurde.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.