Verfahrensrecht: Keine Beschwerde gegen einen PKH-Ablehnungsbeschluss, gegen einen Verweisungsbeschluss und gegen die Ablehnung einer Protokollberichtigung
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum04.07.2024
- AktenzeichenXI B 29/24
In diesem Urteil geht es darum, dass bestimmte Beschlüsse des Finanzgerichts nicht mit einer Beschwerde angefochten werden können. Dazu gehören Ablehnungen von Anträgen auf Prozesskostenhilfe (PKH) und Verweisungsbeschlüsse zu anderen Gerichten.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.