Compliance & Regulatory Monitor

Bekanntgabe an Bevollmächtigten einer zwischenzeitlich im Handelsregister gelöschten GmbH

In diesem Urteil wurde entschieden, dass ein Bevollmächtigter einer GmbH, die im Handelsregister gelöscht wurde, weiterhin Entscheidungen von Finanzbehörden entgegennehmen kann, wenn er bereits vor der Löschung ernannt wurde. Es ist also nicht nötig, einen neuen Liquidator zu bestellen, um solche Bescheide zu erhalten.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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