Vorläufigkeitsvermerk zur Gewinnerzielungsabsicht bei einer nebenberuflichen Anwaltstätigkeit
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum17.07.2024
- AktenzeichenVIII B 48/23
In diesem Urteil geht es darum, ob eine Anwältin, die nur nebenberuflich arbeitet und in einer langfristigen Verlustsituation ist, eine Gewinnerzielungsabsicht hat. Das Finanzgericht hat entschieden, dass in solchen Fällen ein Vorläufigkeitsvermerk für die Steuerbescheidung ergehen kann.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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