(Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags bei einer einzel- und einer mehrgemeindlichen Betriebsstätte - zur Bindungswirkung einer Einigung im Sinne des § 33 Abs. 2 GewStG)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum15.05.2024
- AktenzeichenIV R 21/21
In diesem Urteil ging es um die Aufteilung des Gewerbesteuermessbetrags zwischen verschiedenen Betriebsstätten eines Unternehmens. Es wurde entschieden, dass eine mehrgemeindliche Betriebsstätte, die keine eigenen Mitarbeiter hat, nichts von dem Betrag erhält.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.