Keine Klärungsbedürftigkeit hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Höhe von Säumniszuschlägen
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum16.07.2024
- AktenzeichenXI B 37/23
Es wurde entschieden, dass es keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe von Säumniszuschlägen gibt. Diese Gebühren, die bei verspäteter Zahlung von Steuern anfallen, sind rechtlich nicht angreifbar, auch wenn die Zinsen auf einem niedrigen Niveau sind.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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