Unerreichbarkeit eines Auslandszeugen
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum05.06.2024
- AktenzeichenI B 52/22
In diesem Fall ging es um die Frage, ob ein im Ausland lebender Zeuge für ein Verfahren in Deutschland erreichbar ist. Das Gericht hat entschieden, dass das Finanzgericht nicht genug recherchiert hat, um festzustellen, ob der Zeuge tatsächlich erreichbar ist, und hat die Entscheidung zurückverwiesen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.