Zur Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum11.04.2024
- AktenzeichenXI B 59/23
Es geht um die Pflicht für Steuerberater und Berufsausübungsgesellschaften, das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) zu nutzen. Ab dem 01.01.2023 müssen bestimmte Dokumente elektronisch übermittelt werden, auch wenn technische Probleme vorliegen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.