(Keine Verletzung rechtlichen Gehörs durch Anwendung der Begründungserleichterung des § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO auch bei Zurückverweisung)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum04.09.2024
- AktenzeichenXI S 6/24
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass seine Anwendung einer bestimmten Vorschrift der Finanzgerichtsordnung (FGO), die eine vereinfachte Begründung zulässt, das rechtliche Gehör der Beteiligten nicht verletzt. Dies gilt auch, wenn der Fall an ein Finanzgericht zurückverwiesen wird.
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