Compliance & Regulatory Monitor

Kein Rechtsmittel gegen einen Beschluss, der die Anhörungsrüge verwirft oder zurückweist

In diesem Urteil geht es um die Anhörungsrüge, das ist ein Rechtsmittel, mit dem jemand anfechten kann, dass er nicht richtig gehört wurde. Das Gericht hat entschieden, dass man gegen einen Beschluss, der eine solche Rüge zurückweist, nur eine Verfassungsbeschwerde einlegen kann.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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