Kein Erlass einer Kindergeld-Rückforderung bei Mitwirkungspflichtverletzung des Kindergeldempfängers und fehlendem Verschulden der Familienkasse
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum08.08.2024
- AktenzeichenIII R 24/22
In diesem Urteil wurde entschieden, dass Kindergeld-Rückforderungen nicht erlassen werden, wenn der Kindergeldempfänger seine Mitteilungspflichten nicht erfüllt hat. Das bedeutet, wenn jemand wichtige Informationen nicht rechtzeitig an die Familienkasse weitergibt, muss er das zurückgezahlte Kindergeld meistens trotzdem bezahlen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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