Compliance & Regulatory Monitor

Keine Entgeltminderung bei Zentralregulierung

In diesem Gerichtsurteil wird entschieden, dass Bonuszahlungen von einem Zentralregulierer an seine Mitglieder die Steuergrundlage für Leistungen, die an Lieferanten erbracht werden, nicht mindern. Das bedeutet, solche Zahlungen reduzieren nicht die Umsatzsteuer, die für die gelieferten Waren geschuldet ist.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

Kostenlos ansehen und weitere Urteile durchsuchen →

Zur amtlichen Originalquelle