(Im Wesentlichen inhaltsgleich zu BFH-Urteil vom 11.07.2024 III R 31/23: Kindergeldrechtliche Ausschlussfrist bei Wanderarbeitnehmern aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum11.07.2024
- AktenzeichenIII R 34/23
Es geht um ein Urteil, das die Frist für den Antrag auf Kindergeld für Wanderarbeitnehmer aus anderen EU-Ländern regelt. Wenn ein Arbeitnehmer, der in Deutschland arbeitet, seinen Antrag zu spät einreicht, kann er kein rückwirkendes Kindergeld für die ersten sechs Monate bekommen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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