Keine vGA wegen bloß tatsächlicher Nutzungsmöglichkeit einer spanischen Immobilie
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum01.10.2024
- AktenzeichenVIII R 4/21
In diesem Urteil geht es darum, ob ein Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft durch die bloße Nutzungsmöglichkeit einer spanischen Immobilie einen Vorteil erhält, der als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) zählt. Das Gericht entschied, dass die Möglichkeit allein nicht ausreicht, um eine vGA anzunehmen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.