Benutzungspflicht des beSt für Steuerberatungsgesellschaften ab dem 01.01.2023; Wiedereinsetzung
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum22.10.2024
- AktenzeichenVIII R 19/22
Ab dem 01. Januar 2023 müssen Steuerberatungsgesellschaften ein spezielles elektronisches Postfach, das sogenannte beSt, nutzen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.