Compliance & Regulatory Monitor

(Anwendung des § 6a GrEStG auf Anteilsübertragungen im Ausland)

In diesem Urteil geht es um die Grunderwerbsteuer, die bei Anteilsübertragungen an Unternehmen gezahlt werden muss, die Immobilien besitzen. Das Finanzgericht hat entschieden, dass diese Steuer auch bei ausländischen Firmen gilt, wenn die Anteile an einer Gesellschaft mit einem inländischen Grundstück übertragen werden.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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