Compliance & Regulatory Monitor

Zahlungen in die Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind keine Werbungskosten

Es wird erklärt, dass Zahlungen in die Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht als Werbungskosten bei der Vermietung einer Wohnung abgezogen werden können. Erst wenn das Geld für Instandhaltungsmaßnahmen ausgegeben wird, kann man über Werbungskosten sprechen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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