Compliance & Regulatory Monitor

Kein Recht zur Verweigerung einer Auskunft nach Art. 15 DSGVO bei unverhältnismäßigem Aufwand

In diesem Urteil geht es um das Recht einer Person, Auskunft über ihre personenbezogenen Daten zu verlangen. Das Gericht hat entschieden, dass der Verantwortliche (hier das Finanzamt) nicht einfach sagen kann, dass die Auskunft zu viel Aufwand erfordert.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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