(Ein Vorsteuerüberhang aus dem Insolvenzeröffnungsverfahren ist mit Umsatzsteuer aus vorinsolvenzlicher Zeit zu saldieren; keine direkte oder analoge Anwendung des § 55 Abs. 4 InsO)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum11.12.2024
- AktenzeichenXI R 1/22
In diesem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) geht es darum, wie Umsatzsteuer-Vergütungsansprüche während eines vorläufigen Insolvenzverfahrens behandelt werden. Die Richter entschieden, dass diese Ansprüche nicht zur Insolvenzmasse gehören und nicht nach bestimmten Vorschriften der Insolvenzordnung (InsO) berechnet werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Pflicht zur Anpassung des Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid bleibt trotz Nichtauswertung des Grundlagenbescheids in einem früheren Folgebescheid bestehen
- Darlegungsanforderungen bei Verletzung rechtlichen Gehörs
- Überpfändung von Geldforderungen
- Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile über die Nichtigkeit von Steuerbescheiden
- Zur Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gerichteten Urteils