Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 28.03.2024 als NV-Entscheidung abrufbar - Mithilfe einer Pool-Finanzierung angeschaffte Investmentanteile; Abzug von Zinsaufwendungen bei nur mittelbarem Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum13.12.2023
- AktenzeichenXI R 39/20
In diesem Urteil wurde entschieden, dass bestimmte Kosten, die aus einer Pool-Finanzierung stammen, nicht von den steuerpflichtigen Erträgen eines Unternehmens abgezogen werden können, wenn sie nur indirekt mit steuerfreien Einnahmen zusammenhängen. Das Gericht wies die Revision eines Unternehmens gegen ein vorheriges Urteil ab.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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