Compliance & Regulatory Monitor

Keine gewerbliche Tätigkeit bei bloßer Übernahme der Kosten der Erschließung eines land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks

In diesem Urteil geht es darum, dass ein Landwirt, der nur die Kosten für die Erschließung (also den Zugang zu einem Grundstück) übernimmt, nicht automatisch als gewerblich tätig gilt. Auch wenn Grundstücke verkauft werden, bleibt das als Teil der landwirtschaftlichen Tätigkeit und nicht als gewerblicher Grundstückshandel.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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