Keine erste Tätigkeitsstätte eines Leiharbeitnehmers beim Entleiher im Rahmen eines unbefristeten Leiharbeitsverhältnisses
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum17.06.2025
- AktenzeichenVI R 22/23
In diesem Urteil geht es um die Frage, wo ein Leiharbeitnehmer steuerlich gesehen seine erste Tätigkeitsstätte hat. Es wurde entschieden, dass bei einem unbefristeten Leiharbeitsverhältnis eine solche Zuordnung beim Entleiher in der Regel nicht möglich ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.