Postbeförderungsdauer bei normaler Briefpost; anteiliger Betriebsausgabenabzug nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG für Verwaltungs- und Konzernabschlusskosten einer Holding
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum27.11.2024
- AktenzeichenIV R 25/22
In diesem Urteil geht es darum, dass jemand darauf vertrauen darf, dass ein normaler Brief am nächsten Werktag ankommt. Wenn man den Brief rechtzeitig zur Post bringt und keine besonderen Gründe dafür vorliegen, dass es länger dauert, kann man mit pünktlicher Zustellung rechnen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.