Flugunterricht ist kein Schul- oder Hochschulunterricht
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum13.11.2024
- AktenzeichenXI R 31/22
Ein Gericht hat entschieden, dass Flugunterricht nicht als Schul- oder Hochschulunterricht gilt. Daher müssen Steuern auf diese Leistung gezahlt werden, was den Vorsteuerabzug für Unternehmen betrifft.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.