Flugunterricht ist kein Schul- oder Hochschulunterricht
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum13.11.2024
- AktenzeichenXI R 31/22
Ein Gericht hat entschieden, dass Flugunterricht nicht als Schul- oder Hochschulunterricht gilt. Daher müssen Steuern auf diese Leistung gezahlt werden, was den Vorsteuerabzug für Unternehmen betrifft.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Pflicht zur Anpassung des Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid bleibt trotz Nichtauswertung des Grundlagenbescheids in einem früheren Folgebescheid bestehen
- Darlegungsanforderungen bei Verletzung rechtlichen Gehörs
- Überpfändung von Geldforderungen
- Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile über die Nichtigkeit von Steuerbescheiden
- Zur Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gerichteten Urteils