Umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage im Falle strafrechtlicher Einziehung von Taterträgen
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum25.09.2024
- AktenzeichenXI R 6/23
In diesem Urteil wird geklärt, wie die Umsatzsteuer für Einnahmen zu berechnen ist, die aus strafbaren Handlungen stammen. Es wurde entschieden, dass die Steuer von den eingezogenen Beträgen verringert werden kann.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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