Keine Steuerbefreiung der Einbringung von Kommanditanteilen in erst kurz zuvor erworbene Vorrats-GmbHs
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum25.09.2024
- AktenzeichenII R 46/22
In diesem Urteil ging es darum, dass eine Steuerbefreiung für die Einbringung von Anteilen einer Kommanditgesellschaft in eine Vorrats-GmbH nicht gewährt wurde. Die Klägerin hatte diese Anteile zu einem Zeitpunkt eingebracht, an dem sie die Voraussetzung einer fünfjährigen Beteiligung nicht erfüllte.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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