Keine Haftung des Grundstückserwerbers für unrichtige Steuerausweise in übernommenen Mietverträgen
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum05.12.2024
- AktenzeichenV R 16/22
In diesem Urteil wurde entschieden, dass ein Käufer eines Grundstücks nicht für falsche Angaben zur Umsatzsteuer in Mietverträgen haften muss, die vom vorherigen Eigentümer gemacht wurden. 2.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.