(Steuerfreiheit einer als Sonderbetriebseinnahme erfassten Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum19.11.2024
- AktenzeichenVIII R 29/23
In diesem Urteil geht es um die Steuerfreiheit einer Aufwandsentschädigung, die ein Mitunternehmer als Präsident einer Berufskammer erhält. Die Aufwandsentschädigung wird als Einnahme aus betrieblicher Tätigkeit angesehen und soll steuerfrei behandelt werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Pflicht zur Anpassung des Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid bleibt trotz Nichtauswertung des Grundlagenbescheids in einem früheren Folgebescheid bestehen
- Darlegungsanforderungen bei Verletzung rechtlichen Gehörs
- Überpfändung von Geldforderungen
- Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile über die Nichtigkeit von Steuerbescheiden
- Zur Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gerichteten Urteils