(Steuerfreiheit einer als Sonderbetriebseinnahme erfassten Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum19.11.2024
- AktenzeichenVIII R 29/23
In diesem Urteil geht es um die Steuerfreiheit einer Aufwandsentschädigung, die ein Mitunternehmer als Präsident einer Berufskammer erhält. Die Aufwandsentschädigung wird als Einnahme aus betrieblicher Tätigkeit angesehen und soll steuerfrei behandelt werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.