Bindung des Gerichts an das Klagebegehren
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum26.02.2025
- AktenzeichenVIII B 43/24
Das Gericht hat einen Fehler gemacht, indem es nicht dem tatsächlichen Wunsch der Kläger gefolgt ist. Die Kläger wollten, dass ein Verspätungszuschlag geändert wird, aber das Gericht hat über die Aufhebung des Zuschlags entschieden, was nicht dem ursprünglichen Anliegen entsprach.
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