Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum28.02.2025
- AktenzeichenIX B 108/24
In diesem Fall konnte die Klägerin nicht die Zulassung zur Revision verlangen, weil sie auf die Öffentlichkeit des Verfahrens verzichtet hat. Das Gericht verwarf auch ihren Antrag auf Verlegung des Termins, weil sie nicht persönlich erschienen war und keine ausreichenden Gründe vorgelegt hatte.
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