Unvollständige Erfassung des Klagebegehrens als Verfahrensfehler
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum28.06.2023
- AktenzeichenVII B 14/23
In diesem Urteil geht es um einen Verfahrensfehler, weil das Finanzgericht nur über eine Anfechtungsklage und nicht auch über eine Feststellungsklage entschieden hat. Das Gericht muss die Klage vollständig erfassen und darf nicht einfach eine der Klagearten ignorieren.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Pflicht zur Anpassung des Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid bleibt trotz Nichtauswertung des Grundlagenbescheids in einem früheren Folgebescheid bestehen
- Darlegungsanforderungen bei Verletzung rechtlichen Gehörs
- Überpfändung von Geldforderungen
- Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile über die Nichtigkeit von Steuerbescheiden
- Zur Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gerichteten Urteils