Begründung durch Bezugnahme
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum21.10.2024
- AktenzeichenVIII S 20/24
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass es in bestimmten Fällen erlaubt ist, auf frühere Beschlüsse Bezug zu nehmen, um Entscheidungen zu begründen. Der Kläger hat sich beschwert, dass seine Rechte nicht gewahrt wurden, was das Gericht aber nicht bestätigt hat.
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