Vorsteuerabzug aus Insolvenzverwalterleistungen bei steuerpflichtigen und steuerfreien Ausgangsleistungen (Unternehmenseinstellung)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum23.10.2024
- AktenzeichenXI R 8/22
In diesem Urteil geht es darum, ob ein Insolvenzverwalter die Vorsteuer für seine Leistungen abziehen kann, wenn das Unternehmen des Insolvenzschuldners bereits eingestellt wurde. Der Bundesfinanzhof entscheidet, dass der Vorsteuerabzug auf Basis der früheren unternehmerischen Tätigkeit des Insolvenzschuldners zu prüfen ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.