Vorsteuerabzug aus Insolvenzverwalterleistungen bei steuerpflichtigen und steuerfreien Ausgangsleistungen (Unternehmenseinstellung)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum23.10.2024
- AktenzeichenXI R 8/22
In diesem Urteil geht es darum, ob ein Insolvenzverwalter die Vorsteuer für seine Leistungen abziehen kann, wenn das Unternehmen des Insolvenzschuldners bereits eingestellt wurde. Der Bundesfinanzhof entscheidet, dass der Vorsteuerabzug auf Basis der früheren unternehmerischen Tätigkeit des Insolvenzschuldners zu prüfen ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Pflicht zur Anpassung des Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid bleibt trotz Nichtauswertung des Grundlagenbescheids in einem früheren Folgebescheid bestehen
- Darlegungsanforderungen bei Verletzung rechtlichen Gehörs
- Überpfändung von Geldforderungen
- Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile über die Nichtigkeit von Steuerbescheiden
- Zur Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gerichteten Urteils