Vorsteuerabzug aus Insolvenzverwalterleistung bei Unternehmensfortführung durch den Insolvenzverwalter
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum23.10.2024
- AktenzeichenXI R 20/22
In diesem Urteil geht es um den Vorsteuerabzug, den ein Insolvenzverwalter geltend machen kann. Es wird entschieden, dass dieser Abzug aufgeteilt werden muss, wenn der Insolvenzverwalter Leistungen für sowohl unternehmerische als auch private Verbindlichkeiten nutzt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Pflicht zur Anpassung des Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid bleibt trotz Nichtauswertung des Grundlagenbescheids in einem früheren Folgebescheid bestehen
- Darlegungsanforderungen bei Verletzung rechtlichen Gehörs
- Überpfändung von Geldforderungen
- Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile über die Nichtigkeit von Steuerbescheiden
- Zur Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gerichteten Urteils