Besteuerung von Abfindungen und Aktienoptionsprogrammen nach dem DBA-Frankreich 1959/2001
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum20.11.2024
- AktenzeichenVI R 33/21
In diesem Urteil geht es um die Besteuerung von Abfindungen und Vorteilen aus Aktienoptionsprogrammen, wenn Arbeitnehmer grenzüberschreitend zwischen Deutschland und Frankreich tätig sind. Deutschland kann nur einen Teil dieser Einkünfte besteuern, wenn die Arbeit tatsächlich in Deutschland verrichtet wurde.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.